Vereinspraxis
Beitragsordnung: Beitragsgruppen, Formeln und Familienrabatte
Beitragsordnungen sind in Vereinen historisch gewachsen. Es gibt den Erwachsenenbeitrag, den Jugendbeitrag, den Familienbeitrag, den Ehrenmitgliedsbeitrag (null), den Spartenzuschlag Schwimmen, den Rabatt für die zweite Sparte, die Sonderregelung für Studierende und den Fall Müller, der seit 2011 anders behandelt wird, weil damals jemand etwas versprochen hat.
Auf Papier ist das eine Seite. In einer Tabelle sind es 40 Ausnahmen. Und in einem System ist es eine Handvoll Regeln — wenn man sie einmal ordentlich formuliert.
Was eine Beitragsgruppe trägt
- Code und Name. Der Code ist die Kurzkennung, der Name das Etikett in Listen. Beide sollten sprechen:
ERWund „Erwachsene“ stattBG3. - Betrag — Festbetrag oder Formel.
- Zahlungsintervall — jährlich, halbjährlich, quartalsweise, monatlich.
- Bezeichnung der Rechnungsposition. Was auf der Rechnung steht. Leer übernimmt den Namen der Gruppe.
- Standard-Buchungskonto und -Sphäre — die Verbindung zur Buchhaltung.
- Zielalter und Stichtag — für den Altersübergang.
- Eigene Fristen, wenn diese Gruppe abweichende Kündigungsfrist oder Mindestlaufzeit hat.
- Im Aufnahmeformular anzeigen — ob Beitretende diese Gruppe wählen können.
- Nur für Administratoren sichtbar — Gruppen, die Mitglieder nicht in ihrem Profil sehen sollen.
Die letzten beiden Schalter sind praktisch wichtiger als sie klingen: Die Gruppe „Ehrenmitglied beitragsfrei“ gehört nicht ins Anmeldeformular, und „Sonderregelung Härtefall“ gehört nicht ins Mitgliedsprofil.
Festbetrag oder Formel
Festbetrag ist der Normalfall: 120 Euro im Jahr für Erwachsene.
Formel ist der Weg für alles, was von etwas abhängt. Der Formeleditor kennt Platzhalter und Funktionen und hat eine Vorschau mit einem Beispielmitglied — man sieht also den Betrag, bevor 600 Rechnungen entstehen.
Typische Fälle für Formeln:
- Mehrspartenrabatt. Der Platzhalter für die Zahl der Abteilungen macht daraus eine Regel statt einer Ausnahme.
- Familienstaffelung. Erstes Kind voll, zweites reduziert, ab dem dritten frei.
- Altersabhängige Beiträge, wenn nicht über getrennte Gruppen abgebildet.
- Aufschläge, etwa für eine Sparte mit hohen Hallenkosten.
Die Regel, die man sich merken sollte: Rabatte in die Formel, nicht ans Mitglied. Eine Ausnahme am einzelnen Mitglied ist unsichtbar, sie überlebt keinen Personalwechsel, und niemand kann später erklären, warum dieses Mitglied weniger zahlt.
Familienrabatt: die drei Varianten
Familienbeiträge sind der komplizierteste Teil jeder Beitragsordnung. Es gibt drei Muster, und man sollte sich für eines entscheiden:
| Modell | Wie es funktioniert | Aufwand |
|---|---|---|
| Familienbeitrag | Eine eigene Gruppe mit Pauschalbetrag, ein Mitglied trägt sie | gering, aber unpräzise |
| Staffelung | Jedes Mitglied hat seine Gruppe, die Formel staffelt nach Familienzugehörigkeit | mittel, genau |
| Deckelung | Volle Beiträge, aber Obergrenze je Haushalt | hoch |
Wer neu einsteigt, sollte die Staffelung nehmen: Jedes Mitglied hat seinen eigenen Beitrag, jede Rechnung ist erklärbar, und ein Kind, das auszieht, verändert nichts an den anderen.
Zahlungsintervall
Das Intervall bestimmt die Leistungsperiode im Beitragslauf. Es gehört zur Gruppe, nicht zum Mitglied — das ist eine bewusste Vereinfachung: Ein Verein, in dem jedes Mitglied sein eigenes Intervall wählen kann, hat zwölf Beitragsläufe im Jahr und keine Übersicht.
Wer beide Wege anbieten will, legt zwei Gruppen an: „Erwachsene jährlich“ und „Erwachsene monatlich“.
Was in die Beitragsordnung gehört
Rechtlich sind zwei Dinge zu trennen:
- Die Satzung muss regeln, dass Beiträge erhoben werden und wer die Höhe festsetzt.
- Die Beitragsordnung regelt die Höhe, die Fälligkeit, das Zahlungsverfahren und Ermäßigungen. Sie wird von dem Organ beschlossen, das die Satzung dafür bestimmt — meist die Mitgliederversammlung.
Was in einer brauchbaren Beitragsordnung steht: Beträge je Gruppe, Fälligkeit, Zahlungsweise (Lastschrift als Regelfall), Behandlung von Ein- und Austritten mitten in der Periode, Aufnahmegebühr falls vorhanden, Mahngebühren, Ermäßigungen und wer über Härtefälle entscheidet.
Der letzte Punkt fehlt fast immer und ist der, der später gebraucht wird.
Das ist eine Einordnung aus der Vereinspraxis und keine Rechtsberatung.
Löschen: nur was niemand benutzt
Eine Beitragsgruppe, die noch verwendet wird, lässt sich nicht einfach entfernen — es kommt ein Hinweis, und das Löschen muss ausdrücklich bestätigt werden. Der Grund ist naheliegend: Mitglieder ohne Beitragsgruppe werden beim Beitragslauf stillschweigend übersprungen.
Der richtige Weg beim Umbau einer Beitragsordnung: neue Gruppen anlegen, Mitglieder per Massenaktion umziehen, dann die alte Gruppe entfernen.
Häufige Fragen
Gehören Beiträge in die Satzung oder in eine Beitragsordnung?
Die Satzung muss die Beitragspflicht und die Zuständigkeit für die Festsetzung regeln. Die konkreten Beträge stehen besser in einer Beitragsordnung — sonst braucht jede Beitragserhöhung eine Satzungsänderung samt Registeranmeldung.
Wie bilde ich einen Familienrabatt ab?
Am besten über eine Formel, die nach Familienzugehörigkeit staffelt. Jedes Mitglied behält seinen eigenen Beitrag, und die Regel ist für alle nachvollziehbar. Ein pauschaler Familienbeitrag als eigene Gruppe ist einfacher, aber ungenauer.
Was passiert beim Wechsel von Jugend zu Erwachsenen?
Über Zielalter und Stichtag an der Gruppe. Der Beitragslauf führt die Übergänge vor der Abrechnung aus. Ohne Geburtsdatum am Mitglied findet kein Übergang statt — das meldet der Testlauf.
Kann ein Mitglied in mehreren Beitragsgruppen sein?
Die Hauptbeitragsgruppe ist eine. Zusätzliche Beiträge — Spartenzuschläge, Abteilungsbeiträge — laufen über die Abteilung oder über Positionen am Mitglied. Wer alles über mehrere Gruppen abbilden will, verliert die Übersicht beim Beitragslauf.