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Vereinspraxis

Online in den Verein eintreten: die öffentliche Beitrittsseite

Der Beitritt ist der einzige Vorgang, bei dem ein Verein etwas verkauft. Und er ist der Vorgang, den Vereine am zuverlässigsten erschweren: PDF herunterladen, ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben, einscannen oder abfotografieren, per Mail schicken — und dann warten.

Bei jedem dieser Schritte fällt ein Teil der Interessierten weg. Nicht weil sie nicht wollen, sondern weil kein Drucker da ist.

Was die Beitrittsseite ist

Eine öffentliche Seite unter der Adresse des Vereins, auf der das Anmeldeformular ausgefüllt wird. Sie ist erreichbar, sobald der Verein das Formular veröffentlicht hat.

Ein Verein kann mehrere solche Seiten haben — je Formular eine, mit eigener Adresse. Das ist der Grund für den Aufbau: Erwachsene, Kinder und Fördermitglieder brauchen unterschiedliche Angaben, und ein einziges Formular für alle wird lang.

Ist ein Formular nur ein Entwurf, antwortet die Adresse mit „nicht gefunden“. Es gibt also keinen Zwischenzustand, in dem ein halb fertiges Formular Anträge sammelt.

Was der Antragsteller ausfüllt

Was der Verein zusammengestellt hat — typischerweise:

  • Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Abteilung oder Beitragsgruppe, soweit zur Wahl gestellt
  • bei Minderjährigen: Sorgeberechtigte
  • Zustimmung zu Satzung und Datenschutzinformation
  • optional: SEPA-Mandat mit IBAN und Kontoinhaber

Über der ersten Frage steht der Text, den der Verein hinterlegt hat. Dort gehört hinein, was Antragsteller wissen müssen, bevor sie anfangen: ab wann der Beitrag läuft, wie hoch er ist, welche Kündigungsfrist gilt und wie es weitergeht.

Vorbelegung von der Abteilungsseite

Kommt der Antragsteller über eine Abteilungsseite, ist die Abteilung bereits gewählt. Das klingt nach einer Kleinigkeit und ist der wirksamste Einzelschritt gegen falsche Zuordnungen: Der häufigste Fehler in Beitrittsanträgen ist eine Abteilung, die der Antragsteller nicht gemeint hat.

Unterschrift und SEPA-Mandat

Unter dem Antrag steht eine elektronische Unterschrift. Sie wird mit dem Antrag gespeichert und liegt danach am Vorgang und, nach Annahme, als PDF am Mitglied.

Verlangt das Formular ein SEPA-Mandat, gehören IBAN und Kontoinhaber dazu, samt den Mandatstexten. Was der Antragsteller bestätigt hat, wird mit Zeitpunkt gespeichert — das ist der Nachweis, auf den es bei einem späteren Einzug ankommt.

Für den Verein ist das der eigentliche Gewinn: Ein Beitritt mit Mandat ist ein Mitglied, das beim nächsten Beitragslauf ohne Nachfassen abgerechnet werden kann. Ein Beitritt ohne Mandat ist ein Vorgang, dem man hinterherläuft.

Familien in einem Antrag

Ein Formular kann mehrere Personen umfassen — Eltern und Kinder in einem Vorgang. Bei der Annahme entstehen daraus mehrere Mitglieder mit je eigener Mitgliedsnummer und eigener Beitragsgruppe.

Das ist wichtig für die Beitragsberechnung: Familienrabatte über eine Staffelung setzen voraus, dass jedes Familienmitglied ein eigener Datensatz ist. Ein „Familienantrag“ mit einer Person und dem Vermerk „plus drei Kinder“ ist buchhalterisch eine Sackgasse.

Was nach dem Absenden passiert

  1. Der Antrag landet in den Aufnahmeanträgen des Vereins.
  2. Der Verein prüft: annehmen, ablehnen oder eine Rückfrage stellen, wenn etwas fehlt.
  3. Bei Annahme entstehen die Mitglieder, die Mitgliedsnummer wird vergeben, das Mandat übernommen und der Antrag als PDF am Mitglied abgelegt.
  4. Der Antragsteller wird in jedem Fall informiert — auch bei Ablehnung, mit Grund.

Was ein Verein dabei liefern sollte: eine Bearbeitung innerhalb einer Woche. Der Unterschied zwischen „Antwort nach zwei Tagen“ und „Antwort nach fünf Wochen“ ist in der Mitgliederentwicklung messbar.

Datenschutz beim Beitritt

Was der Antragsteller wissen muss und was auf der Seite verlinkt gehört: welche Daten erhoben werden, wofür, auf welcher Grundlage, wie lange sie gespeichert werden und welche Rechte er hat. Das ist die Datenschutzinformation, und sie gehört an den Anfang des Formulars, nicht in eine Fußzeile.

Praktischer Nebeneffekt: Wer sie einmal geschrieben hat, hat den Text, der auch für Datenanfragen gebraucht wird.

Das ist eine Einordnung aus der Vereinspraxis und keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ist der Beitritt damit rechtsverbindlich?

Der Beitritt ist ein Vertrag und braucht grundsätzlich keine eigenhändige Unterschrift, sofern die Satzung nichts anderes verlangt. Entscheidend ist, dass Satzung und Beitragsordnung zur Kenntnis genommen werden konnten und die Erklärung dokumentiert ist. Wirksam wird die Aufnahme mit der Entscheidung des zuständigen Organs.

Was passiert nach dem Absenden?

Der Antrag geht an den Verein. Der nimmt an, lehnt ab oder stellt eine Rückfrage. In jedem Fall gibt es eine Rückmeldung; bei Annahme entstehen Mitgliedschaft und Mitgliedsnummer.

Kann ich für mein Kind beitreten?

Ja — dafür gibt es in der Regel ein eigenes Formular mit den Angaben der Sorgeberechtigten und deren Zustimmung. Familien lassen sich in einem Antrag zusammenfassen.

Was, wenn ich das Formular nicht finde?

Dann ist es möglicherweise nicht veröffentlicht oder die Abteilung nimmt keine Anmeldungen an. Der Kontakt auf der Vereinsseite ist in diesem Fall der richtige Weg.

Beitreten in fünf Minuten, ohne Drucker

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